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Meine Kammerversammlung

Allgemein zur Wahlberechtigung

Unser großer Tag steht bevor: Wir wählen unsere Kammerversammlung! Hier finden Sie Infos zum Ablauf und bald auch die Wahlvorschläge. Bitte beachten Sie, dass nur Mitglieder wahlberechtigt sind, die sich bis zum 22. August 2022 vollständig registriert haben.

Ihre Stimme zählt

Wen kann ich wählen?

Sie haben 1 Stimme, die Sie einer Liste oder einer einzelnen Person innerhalb Ihrer Wahlgruppe geben können.

Die Stimmauszählung der ersten Kammerwahl der Pflegekammer NRW findet am 3. und 4. November 2022 statt. Mitglieder der Pflegekammer können anwesend sein. Da die Kapazitäten begrenzt sind, bitten wir um Anmeldung unter wahl@pflegekammer-nrw.de.
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Wahlaufruf

So läuft es ab

1
Folgende Wahlunterlagen per Post erhalten
  • Stimmzettel
  • verschließbarer Stimmzettelumschlag für den Stimmzettel
  • freigemachter Rücksendeumschlag (Wahlbriefumschlag)
  • Wahlunterlagen zur Durchführung der elektronischen Wahl
  • Merkblatt
  • Informationen zu den Wahlvorschlägen
2
Stimmabgabe
  • nur im Wahlzeitraum ca. 12.10.–31.10.2022
  • digital oder postalisch
DIGITAL ODER POSTALISCH

STIMMABGABE LEICHT GEMACHT

Elektronische Wahl

Im Wahlportal mit den Zugangsdaten aus den Wahlunterlagen anmelden, authentifizieren und Ihre Stimme abgeben. Fertig!

Briefwahl

Auf dem Stimmzettel aus den Wahlunterlagen durch ein handschriftliches Kreuz Ihre Stimme abgeben, dann den Stimmzettel gemäß der Anleitung an den Wahlausschuss zurücksenden. Fertig!

Jetzt registrieren und

mitgestalten

Die Zukunft der Pflege liegt in unseren Händen – eine Verantwortung mit vielen Vorteilen. Die Registrierung ist ein notwendiger Teil davon.