WAHLRECHT
Amtliches und Rechtliches zur Wahl
Wahlausschuss als Ansprechpartner zur Wahl
Die Wahl der Kammerversammlung unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Konstituierungswahlordnung. Damit diese eingehalten wird, wurde im September 2021 ein Wahlausschuss gegründet. Er ist demnach für die Vorbereitung und korrekte Durchführung der Wahl verantwortlich. Nachfolgend finden Sie wichtige Rechtsgrundlagen und alle Bekanntmachungen des Wahlausschusses.
IHRE WAHLGRUPPE
SO ERGIBT SICH DIE ZUORDNUNG
1
Jedes Kammermitglied gehört nur einer Wahlgruppe an.
2
Die Zuordnung richtet sich nach dem Regierungsbezirk, den das Mitglied bei der Registrierung im Meldebogen unter Dienstortangabe als Hauptarbeitgeber angegeben hat. Wenn dieser Dienstort nicht in NRW ist, erfolgt die Zuordnung anhand der Privatadresse.
3
Auch die Zuordnung zum Tätigkeitsfeld entspricht der Angabe im Meldebogen.
REGIONALE EINTEILUNG
WAS SIND WAHLGRUPPEN?
Die Wahlgruppen sind entsprechend den 5 Regierungsbezirken in NRW in jeweils zwei Tätigkeitsfelder aufgeteilt, sodass sich insgesamt zehn Wahlgruppen ergeben. Damit sichern wir den lokalen Bezug und sorgen dafür, dass alle Tätigkeitsbereiche der Pflege gerecht vertreten sind.
5 Regierungsbezirke x 2 Tätigkeitsfelder = 10 Wahlgruppen

Unsere Regierungsbezirke

Tätigkeitsfeld I. und II.

Anzahl der Kammersitze
FÜNF BEREICHE DER PFLEGE IN ZWEI FELDERN
TÄTIGKEITSFELDER I UND II
Tätigkeitsfeld I. - „Interdisziplinäre Pflege“
1
Tätigkeit in Einrichtungen zur Pflege von Kindern und Jugendlichen, insbesondere Kinderkliniken, Betreuungseinrichtungen, Kinderhospize oder häusliche Kinderkrankenpflege.
2
Tätigkeit in Einrichtungen zur Pflege von Erwachsenen im Rahmen der Akutversorgung, insbesondere Krankenhäuser, Fachkrankenhäuser (zum Beispiel Psychiatrie), Hospize oder Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
3
Tätigkeit in Einrichtungen zur Pflege von Erwachsenen im Rahmen der Langzeitversorgung, insbesondere Pflege von Menschen mit Behinderungen, Eingliederungshilfen oder Wohngemeinschaften.
5
Andere Tätigkeiten, insbesondere im Bereich Bildung, Forschung oder bei Behörden.
Tätigkeitsfeld II. - „Altenpflege“
4
Tätigkeit in Einrichtungen der Pflege von älteren und alten Menschen im Rahmen der Langzeitversorgung, insbesondere Seniorenheime, ambulante Pflegedienste, Betreuungsdienste oder betreutes Wohnen.
VIER GRUNDSÄTZE FÜR EINE FAIRE WAHL
UNSERE WAHLGRUNDSÄTZE
Die Kammerversammlung wird in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für 5 Jahre gewählt.
unmittelbar, frei, gleich und geheim.


Wie kommt das Wahlergebnis zustande?
Nach dem Wahltag werden notwendige Schritte eingeleitet, um das endgültige Wahlergebnis offiziell zu verkünden. Dieser Prozess wird einige Wochen dauern. Die gewählte Kammerversammlung wird sich ungefähr einen Monat nach dem Wahltag konstituiert haben.
1
Prüfung der Gültigkeit abgegebener Stimmen
2
Auszählung der Briefwahl und elektronischer Wahl
3
Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses
4
Annahme der Wahl durch die Gewählten
5
Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses
OFFIZIELLE DOKUMENTE UND VERÖFFENTLICHUNGEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Konstituierungswahlordnung – KonWO | 27.04.2022
2022-04-27_Konstituierungswahlordnung_KonWO.pdf
108.31KB
Wahlbekanntmachung des Wahlausschusses | 25.04.2022
2022-04-25_Wahlbekanntmachung.pdf
115.61KB
Wahlbekanntmachung des Wahlausschusses zur "Aufhebung der Wahlbekanntmachung vom 30.09.2021" und Änderungsantrag Drucksache 17/16059 | 20.12.2021
2021-12-20_Aenderungsantrag_Beschluss-Aufhebung-Wahlbekanntmachung.pdf
243.88KB
Wahlbekanntmachung des Wahlausschusses | 30.09.2021
Das-Wahlrecht_2021-09-30_1Wahlbekanntmachung.pdf
780.52KB
Bekanntmachung der Zusammensetzung des Wahlausschusses | 13.09.2021
Das-Wahlrecht_2021-09-14_Bekanntmachung-Wahlausschuss.pdf
127.59KB